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Landesweiter Warntag am 12.03.2026

Das Land Hessen hat beschlossen, analog zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst, einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen. Dieser Warntag wurde auf den zweiten Donnerstag im März festgelegt, somit dieses Jahr auf den 12. März 2026.
Während beim bundesweiten Warntag primär die Auslösemechanismen auf Bundesebene geprüft werden, sollen beim landesweiten Warntag die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen getestet werden.

Die Probewarnung ist für den 12.03.2026 zwischen 10 und 11 Uhr vorgesehen, den genauen zeitlichen Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

In Rahmen dieses Warntages sollen in Hessen auch alle Sirenen ausgelöst werden. Sofern diese wegen noch ausstehender Umstellung auf TETRA-basierte Auslösung noch nicht über die Fähigkeit zur Auslösung der Signale „Warnung der Bevölkerung“ bzw. „Entwarnung“ verfügen, so ist das Signal „Feueralarm“ auszulösen.

Bei diesem Probealarm wird – erstmals bei Probealarmen – auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgen – was das Cell-Broadcast-Protokoll eigentlich nicht vorsieht, aber von vielen Nutzern vermisst wurde. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung hier als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird
empfohlen, Cell-Broadcast am jeweiligen Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.

Vorgesehener Ablauf

10:01

Auslösung folgender Warnmedien durch die Zentrale Leitstelle Kassel für das gesamte Bundesland Hessen via MoWaS:

  • Cell−Broadcast
  • WarnApps
  • Landesweite Medien FFH und HR

 

Warnung in Warnstufe 1 − Textinhalt der MoWaS−Warnung wird der Leitstelle Kassel separat übermittelt

 

10:01

Auslösung folgender Warnmedien durch alle Zentralen Leitstellen in Hessen für ihren Zuständigkeitsbereich (Landkreis, kreisfreie Stadt):

  • TETRA−ansteuerbare Sirenen mit „Warnung der Bevölkerung“ (einschließlich Pager der BOS−Angehörigen) via GSSI 2710604 und Subadr. des Landkreises
  • analoge Sirenen (hilfsweise „Feueralarm“ für nicht

warnfähige Sirenen)

 

10:30

Entwarnung folgender Warnmedien durch die Zentrale Leitstelle Kassel:

  • via MoWaS:

− Entwarnung zur Warnung von 10:01

 

10:30

Entwarnung folgender Warnmedien durch alle Zentralen Leitstellen in Hessen für ihren Zuständigkeitsbereich (Landkreis, kreisfreie Stadt):

  • TETRA−ansteuerbare Sirenen mit „Entwarnung“

(einschließlich Pager der BOS−Angehörigen) via kommunaler GSSI

  • analoge Sirenen nur soweit sie das Signal „Entwarnung“

ausstrahlen können