Befähigungsschein zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
Leistungsbeschreibung
Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.
Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.Verfahrensablauf
Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt.
Die Regierungspräsidien stellen Ihnen auf Ihren Webseiten das Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Für den Antrag müssen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. Die erforderlichen Nachweise über die Fachkunde sind im Original beizufügen
Voraussetzungen
Grundsätzlich werden Sie als Antragsteller einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz erhalten, wenn Sie
- zuverlässig,
- fachkundig und
- persönlich geeignet sind,
- das 21. Lebensjahr vollendet haben und
- deutscher oder EU-Angehöriger sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat soll von dem Antragsteller die Vorlage einer Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde seines Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen verlangt werden, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als 3 Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.
- Nachweise der Fachkunde (z.B. Zeugnisse von absolvierten Lehrgängen oder Nachweise über die berufliche Tätigkeit).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührengrundlage ist eine Rahmengebühr. Diese beträgt 35,79 Euro - 204,52 Euro.
Die Gebührenhöhe berechnet sich am Aufwand für die Bearbeitung des Antrages.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Inhalt des Befähigungsscheines kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Was sollte ich noch wissen?
Üben Sie im Rahmen der Erlaubnis eine der nachfolgend genannten Tätigkeiten aus, sind Sie verpflichtet, vor Ablauf von 5 Jahren regelmäßig an staatlich anerkannten Wiederholungslehrgängen teilzunehmen:
- Ausführung von Sprengarbeiten,
- Herstellung von explosionsgefährlichen Stoffen,
- Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung,
- Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften,
- Abbrennen von Großfeuerwerken,
- Vorführung von Effekten in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen mit pyrotechnischen Gegenständen, pyrotechnischen Sätzen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln