Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung


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An wen muss ich mich wenden?

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln