Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft
Eine Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft muss beim Standesamt vorab angemeldet werden. Zuständig ist das Wohnsitzstandesamt. Hier werden die Voraussetzungen geprüft. Liegen keine Hindernisse vor, kann ein Termin für die Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft innerhalb von 6 Monaten bestimmt werden. Die Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen.
Über unsere Trauzimmer informieren wir Sie HIER
Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung erhalten Sie bei unserem Standesamt Solms.
Gebühren
Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft in den Amtsräumen der Stadtverwaltung Solms
42,- € während der allgemeinen Öffnungszeiten
63,- € außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten.
Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Amtsräume der Stadtverwaltung Solms
100,- € während der allgemeinen Öffnungszeiten
150,- € außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten.
Prüfung der Voraussetzungen
42,- € bzw.
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 21,- €.
Rechtsgrundlage
§§ 11 ff Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 28 ff Personenstandsverordnung (PStV)
Abteilung Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt
Frau Petra Kühn
Tel: 06442 910-21
Frau Pia Schlaudraff
Tel: 06442 910-22
Frau Susanne Strauß
Tel: 06442 910-24