Ordnungspolizei
Die Ordnungspolizei der Stadt Solms ist für Folgendes zuständig:
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Überwachung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Flächen sowie Freizeitanlagen
- Überwachung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Kontrolle zur Einhaltung der Stadtsatzung
- Überprüfung zur Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Feld- und Forstschutzgesetzes, der Geräte- u. Maschinenlärmverordnung (Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchV), des Tierschutzgesetzes, des Hessischen Meldegesetzes, der Hundeverordnung und des Jugendschutzgesetzes
- Illegale Müllablagerung
- Abgemeldete Kraftfahrzeuge oder Schrottfahrzeuge
- Ordnungswidrigkeiten/Verkehrsordnungswidrigkeiten
Im Allgemeinen ergeben sich die Kompetenzen aus dem Hessischen Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) sowie der Strafprozessordnung.