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2. Bebauungsplanänderung Nr. 1.08 „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Lahnstraße“, ST Burgsolms

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Lahnstraße“, Stadtteil Burgsolms, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Burgsolms und schließt östlich direkt an das bestehende Gewerbegebiet „Lahnstraße“ an. Südlich wird es von der K 378 und nördlich von der Bahnlinie begrenzt. Westlich des Plangebietes befindet sich freie Landschaft.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Burgsolms in der Flur 25 die Flurstücke Nr. 19/11, 19/12, 19/22, 27/1 tlw., und in der Flur 1 die Flurstücke Nr. 55/2 und 56. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 15.555 m².

Geltungsbereich ohne Maßstab

Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Lahnstraße“.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Zeit vom 08.08.2025 bis 05.09.2025 in der Stadtverwaltung der Stadt Solms, Zimmer 4, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Außerdem werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Solms unter https://www.solms.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-offenlagen-in-bauleitplanverfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Solms personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Solms hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.