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Informationen zur Anmietung des JUZ

Unser Jugendzentrum ist an Wochenenden, außerhalb der Schulferien, für Schulklassen, Vereine, Konfirmationsfeiern und Kindergeburtstage (6-13 Jahre) zu mieten.


Gut zu wissen bei Mietung des JUZ....

  • Die Räumlichkeiten stehen freitags ab 18:00 bis sonntags 18:00 zur Verfügung. In diesem Zeitraum dürfen diese nur von der/dem Vertragspartner*in im Zuge dieser Vereinbarung genutzt werden.
  • Die Bezahlung erfolgt bei Schlüsselübergabe. Ohne Bezahlung kann keine Schlüsselübergabe erfolgen. Die Nutzungsgebühr für den mit diesem Vertrag festgelegten Zeitraum setzt sich wie folgt zusammen:
  •  Die Nutzungsgebühr beläuft sich auf 55,- €. Hinzu kommen Reinigung 25,- € und Kaution 100,- €. Erhöhung der Kaution bei Benutzung von Beamer/Leinwand: +50,00,-€.
  •  Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums inklusive vollmöblierter Küche (Herd, Spülmaschine, Kühl-Gefrierkombination), sowie Tische, Stühle und die vorhanden Spielgeräte können genutzt werden.
  •  Es handelt sich um eine private und geschlossene Nutzung und Gruppe und die Räume dürfen ausschließlich für den vereinbarten und zugelassenen Zweck in Art und Umfang (Personenzahl) genutzt werden.
  •  Das JUZ muss in einwandfreien Zustand und Besenrein hinterlassen werden.
  •  Die/der Nutzer*in ist für die Sicherstellung des Brandschutzes verantwortlich und haftet während der vertraglich festgelegten Nutzungsdauer für alle etwaige Personen- und Sachschäden.
  •  In den gesamten Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  •  Die/der Nutzer*in haftet mit Übernahme des Schlüssels gegenüber dem Magistrat der Stadt Solms für alle Beschädigungen der öffentlichen Einrichtung und des Inventars, die durch ihn oder von ihm beauftragte Personen sowie durch die Anwesenden entstanden sind in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Kosten der Wiederherstellung.
  • Die Beschädigungen sind umgehend der Jugendförderung mitzuteilen.