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Aktuelle Offenlagen in Bauleitplanverfahren

Aktuelle Offenlagen in Bauleitplanverfahren

Eine Offenlage wird im Bauleitplanverfahren durchgeführt, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen. Der Beschluss, den Entwurf eines Bebauungsplans oder des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen, wird von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.

Es gibt zwei Arten der Offenlage:

  1. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
    gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Regel für die Dauer von einem Monat im Rathaus aus. Während der Auslegung kann jedermann schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgeben. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel Verbände) zu dem Plan Stellung.
  1. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
    gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
    Der Entwurf des Planes und die relevanten Unterlagen des Verfahrens werden für die Dauer eines Monates für die Bürger öffentlich ausgelegt. Die Stadt weist durch Veröffentlichung im Amtsblatt (Solmser Stadtnachrichten) mindestens eine Woche vor Beginn der Offenlage auf die Auslegung und Offenlage der Planunterlagen hin. Während der Offenlage hat nun erneut jeder die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf einzubringen. Parallel zur Auslegung in der Verwaltung werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut zu den Planinhalten informiert und erhalten die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Unter nebenstehendem Link finden Sie eine Übersicht der aktuellen Bauleitplanverfahren der Stadt Solms