Lying angel on grave

Friedhöfe

Friedhöfe

In jedem der 5 Solmser Stadtteile befindet sich ein Friedhof.


Folgende Arten von Grabstätten stehen auf allen 5 Friedhöfen zur Verfügung:

  • Reihengräber für Erdbestattung
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnennischen in Urnenwänden
  • Baumbestattungen
  • Anonyme Urnenbeisetzungen
  • Erd-Rasen-Gräber
  • Doppel-Erdgräber

Ruhefristen & Grabräumung

  • die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt derzeit für alle Grabarten 25 Jahre, außer bei Doppel-Erdgräbern, hier sind es 30 Jahre
  •  eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur bei Urnengrabstätten möglich
  • bei Erd-Reihengräbern und Doppel-Erdgräbern muss 1/3 Pflanzfläche bei einer Abdeckung frei bleiben
  • für alle ab dem 01.01.2014 auf Solmser Friedhöfen Beigesetzten wird das Abräumen der Gräber nach Ablauf der Ruhefrist durch die Stadt Solms veranlasst
  •  es besteht die Möglichkeit die Beseitigung und Einebnung der Grabstätte durch die Stadt Solms vornehmen zu lassen. Die Höhe der hiefür anfallenden Kosten kann bei der Stadt Solms erfragt werden
  • nach Ablauf der Ruhefrist bei Urnennischen setzen Sie sich bitte mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung


Friedhof Albshausen

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Friedhof Burgsolms

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Friedhof Niederbiel

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Friedhof Oberbiel

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