Model house construction with brick on blueprint and five hundred euro banknote

Formulare zu Bauvorhaben

Formulare zu Bauvorhaben

Um Ihr Bauvorhaben genehmigen zu lassen, müssen die Bauherren zunächst eine bauvorlageberechtigte Person, wie z.B. einen Architekten beauftragen, einen Bauantrag für den geplanten Neubau zu stellen. Der Bauantrag ist für geplante Neubauten grundsätzlich Pflicht – bei Zuwiderhandlung muss mit dem Abriss unrechtmäßig ausgeführter Bauteile gerechnet werden.

Bauwillige sollten jedoch wissen, dass es verschiedene Genehmigungsverfahren gibt. Neben dem Baugenehmigungsverfahren gibt es noch die Genehmigungsfreistellung und das baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, das aber in der Regel nicht im Bereich des Hausbaus Anwendung findet. Befindet sich das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans und hält alle bauordnungsrechtlichen Normen ein, kann in der Regel eine Genehmigungsfreistellung beantragt werden. Bei der Genehmigungsfreistellung müssen die Bauherren und der Architekt jedoch deutlich mehr Verantwortung dafür übernehmen, dass die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Besonders wichtige Bereiche des Bauvorhabens, wie Brandschutz und Statik, müssen nach wie vor von beauftragten Sachverständigen geprüft werden. Das baugenehmigungsfreie Bauvorhaben kommt vor allem für Nebenanlagen zur Anwendung, die abschließend in der Anlage zum § 63 der Hessischen Bauordnung aufgelistet sind.

Über die Linkboxen können Formulare vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie

  • Bauantrag/Bauvoranfrage (BAB 01)
  • Antrag auf Ausnahmen/Befreiungen (BAB 10)
  • Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben (BAB 33)

für die verschiedenen Varianten von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Abweichungen und Befreiungen, etc. heruntergeladen werden. Genehmigungsbehörde ist die jeweilige Bauaufsicht beim Landkreis außer für baugenehmigungsfreie Vorhaben, die direkt bei der Stadt eingereicht werden.