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Bebauungspläne

Bebauungspläne

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Zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung stellt die Bauleitplanung das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinde dar. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Gemeinde vorbereitet und geleitet. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Baugesetzbuch (BauGB), in dem die notwendigen amtlichen Verfahren umfassend geregelt sind. Die HBO bildet dabei die rechtliche Grundlage für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen.

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen und ist als Satzung ein Ortsgesetz.

In diesem Zusammenhang ist besonders auf den Begriff „städtebaulich“ hinzuweisen: allein städtebauliche Ziele, wie sie in BauGB und der Hessischen Bauordnung definiert sind, können und dürfen mit einem Bebauungsplan verfolgt werden.

Eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, die bei der Planung zu beachten sind, gehen nach Baugesetzbuch mit den städtebaulichen Zielen einher:

  • Eine nachhaltige Entwicklung
  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen
  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung
  • Menschenwürdige Umwelt
  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Klimaschutz
  • Städtebauliche Gestalt
  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes.

Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen. In einem Katalog von Gesichtspunkten, die bei der Planung insbesondere zu berücksichtigen sind, befinden sich:

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse
  • Denkmalschutz
  • Belange des Umweltschutzes (sehr umfangreich)
  • Belange der Wirtschaft
  • Belange des Verkehrs

Unter nebenstehendem Link sind, getrennt nach Stadtteilen, nahezu alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Solms aufgeführt und verlinkt. Für alle Bebauungspläne, die nach dem 01.01.2018 Rechtskraft erlangt haben, können Sie hier auch die jeweilige Begründung sowie weitere Unterlagen gem. § 10a (2) BauGB einsehen. Ebenso finden Sie hier die dazu gehörigen, im Parallelverfahren rechtskräftig gewordenen, Änderungen des Flächennutzungsplanes. Bei Aufruf des Links wird der Bebauungsplan im PDF-Format geöffnet.