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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.solms.de veröffentlichte Website der Stadt Solms.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Barriere 1

  • Beschreibung: Im gesamten Webauftritt sind die PDF-Dokumente nicht barrierefrei
  • Maßnahmen & Zeitplan: Umsetzung barrierefreier PDF-Dokumente bis Ende 2023
  • Barrierefreie Alternativen: keine


Barriere 2

  • Beschreibung: Layoutgrafiken haben teilweise keine leeren ALT-Attribute
  • Maßnahmen & Zeitplan: Abänderung bis Ende 2023
  • Barrierefreie Alternative: keine


Barriere 3

  • Beschreibung: Die Überschriften-Hierarchie ist teilweise fehlerhaft
  • Maßnahmen & Zeitplan: Korrektur bis Ende 2023
  • Barrierefreie Alternative: Keine


Barriere 4

  • Beschreibung: Listen (einschl. Menüs) sind nicht mit den vorgesehenen HTML-Strukturen ausgezeichnet
  • Maßnahmen & Zeitplan: Korrektur bis Ende 2023
  • Barrierefreie Alternative: Keine


Barriere 5

  • Beschreibung: Formulareingaben führen beim Kontaktformular zu unerwarteten Kontextänderungen, z.B. bei der Eingabe von Telefonnummern
  • Maßnahme & Korrektur: Feld für Telefonnummern darf keine negativen Zahlen zulassen
  • Barrierefreie Alternative: Keine


Barriere 6

  • Beschreibung: Beschriftungen von Formularfeldern stehen nicht vor, sondern über den Eingabefeldern
  • Maßnahme & Korrektur: Keine
  • Barrierefreie Alternative: Keine


Barriere 7

  • Beschreibung: Eingeblendete Inhalte, z.B. im Veranstaltungskalender, sind nicht bedienbar
  • Maßnahme & Korrektur: Anpassung des Schließmechanismus im Veranstaltungskalender bis Ende 2023
  • Barrierefreie Alternative: Keine


Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung von nicht-barrierefreien PDF-Dateien wie Bebauungsplänen oder älteren Satzungen, von denen teilweise keine Originaldatei vorliegt, stellt eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT dar.

Auf Anfrage versuchen wir gerne, die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung zu stellen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an

homepage@solms.de

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Solms:

Keine Mitarbeitende gefunden.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de