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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Lahnstraße“, ST Burgsolms

Die Stadt Solms betreibt zurzeit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Lahnstraße“, Stadtteil Burgsolms.

Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Burgsolms und schließt östlich direkt an das bestehende Gewerbegebiet „Lahnstraße“ an. Südlich wird es von der K 378 und nördlich von der Bahnlinie begrenzt. Westlich des Plangebietes befindet sich freie Landschaft. In westöstlicher Richtung wird das Plangebiet von einem asphaltierten Fuß- und Radweg durchquert, der Teil des Solmser Radwegenetzes ist. Entlang dieses Weges verläuft eine Schmutzwasserdruckleitung, die der Entsorgung des ca. 150 m vom Plangebiet entfernt an der Lahn gelegenen touristischen Bereiches „Am Schohleck“ mit Campingplatz und Kanuvermietung dient.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Burgsolms in der Flur 25 die Flurstücke Nr. 27/1 tlw., und in der Flur 1 die Flurstücke Nr. 55/2 und 56.

Geltungsbereich ohne Maßstab

Gegenstand der Änderung ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Gewerbegebietes Lahnstraße um weitere gewerblichen Bauflächen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 08.08.2025 bis 05.09.2025 in der Stadtverwaltung der Stadt Solms, Zimmer 4, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Außerdem werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Solms unter https://www.solms.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-offenlagen-in-bauleitplanverfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Solms personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Solms hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.