Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2025
Am 01.07.2025 wurden fällig:
Hundesteuer für das Jahr 2024 und
Grundsteuer (Jahreszahler)
Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:
Konten der Stadt Solms:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE58 5155 0035 0026 0008 10 BIC: HELADEF1WET
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE24 5139 0000 0073 8275 07 BIC: VBMHDE5F

