Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlulng der Stadt Solms
Öffentliche Bekanntmachung
Kommunalwahlen vom 14. März 2021
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms
Herr Frank Metz hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FWG, Herr Louis Malorny, hat auf die Annahme seines Mandates verzichtet.
Gemäß §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für Herrn Frank Metz als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG mit den meisten Stimmen
Herr Tilo Becker
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer/s Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Solms, 18.09.2025
gez. Janina Eberl
Stellvertretende Gemeindewahlleiterin
