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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms

Kommunalwahlen vom 14. März 2021
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms

Herr Alexander Boll hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU, Herr Erich Becker, hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für Herrn Alexander Boll als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen

Herr Dirk Berghäuser

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer/s Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Solms, 12.052025                                                                Stadt Solms
                                                                                               Die Gemeindewahlleiterin
                                                                                               gez. Kühn