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Sportlerehrung für das Jahr 2025

Sportlerehrung für das Jahr 2025
(Frist zum Benennen der Sportlerinnen und Sportler: spätestens am 31.01.2026)

Die Stadt Solms ehrt, gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Solms, alle erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler für hervorragende sportliche Leistungen des Jahres 2025.

Wer kann geehrt werden? 

  • Mitglieder/Mannschaften der Solmser Sportvereine
  • Ortsansässige Sportlerinnen und Sportler
  • Schulmannschaften der Solmser Schulen

Wofür erfolgt die Ehrung?

Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen im Leistungssport und im Freizeitsport:
Leistungssport:

  • Bezirksmeister/Bezirksmannschaftsmeister
  • Bezirkspokalmeister
  • Sportlerinnen und Sportler, die bei Nordhessischen, Südhessischen oder Mittelhessischen die Plätze 1 bis 3 belegt haben
  • Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Hessenmeisterschaft die Plätze 1 bis 3 belegt haben
  • Sportlerinnen und Sportler, die bei über das Land Hessen hinausgehenden Meisterschaften die Plätze 1 bis 5 belegt haben
  • Sportlerinnen und Sportler, die mindestens 5 mal in eine Hessenauswahl berufen wurden
  • Sportlerinnen und Sportler, die an Deutschen Meisterschaften, Europa- oder Weltmeisterschaften, den Olympischen Spielen teilgenommen haben
  •  Sportlerinnen und Sportler, die in die Nationalmannschaft berufen wurden

Freizeitsport:

Sportlerinnen und Sportler, die das „Deutsche Sportabzeichen“ nach den Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes

  • 10 mal hauptsächlich in Bronze
  • 5 mal hauptsächlich in Silber oder 15 mal hauptsächlich in Bronze
  • 10 mal hauptsächlich in Gold oder 15 mal hauptsächlich in Silber

abgelegt haben.

Schulmannschaften, die in einer

  • Regierungsbezirks- bzw. Oberschulamtsbezirksveranstaltung die Plätze 1 bis 3
  • Landesfinalveranstaltung die Plätze 1 bis 3
  • Bundesfinalveranstaltung die Plätze 1 bis 5

belegt haben.

Der Kreis der zu ehrenden Personen und Mannschaften wird jährlich von den betreffenden Vereinen, bzw. für die Schulmannschaften von den Schulen, dem Magistrat der Stadt Solms bis zum 31.01.2026 vorgeschlagen. Sportlerinnen und Sportler, die aufgrund ihres Ablegens des „Deutschen Sportabzeichens“ eine Ehrung erhalten können, benennen sich selbst. Hierfür müssen entsprechende Kopien der Urkunden eingereicht werden.

Nähere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Solms, Frau Kotowicz, Telefon 06442 910-12 (k.kotowicz@solms.de).