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Umgang mit Grabschmuck bei Rasengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Solms
Die Friedhofsverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das dauerhafte Ablegen von Grabschmuck und Anpflanzungen jeglicher Art auf den Erdrasen- und Urnenrasengräbern nicht gestattet ist, um deren naturnahe Gestaltung zu erhalten und die Pflege der Anlagen wie gewünscht durchführen zu können.
Das Ablegen von Grabschmuck wie Blumen, Kerzen, Figuren o.ä. ist nur an den dafür vorgesehenen Ablageorten gestattet.
Die Verwaltung bittet darum, alle Grabbeigaben im Bereich der Rasengräber zu entfernen und diese dauerhaft freizuhalten. Bitte beachten Sie, dass die Stadt berechtigt ist, Grabschmuck, der außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abgelegt wurde, ohne vorherige Rücksprache zu entfernen.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Grabarten und deren Gestaltungsvorschriften steht Ihnen die Friedhofsverwaltung (Tel. 06442-91025) gerne zur Verfügung.
Ihre Friedhofsverwaltung

