Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)


An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.