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Fristverlängerung Flächennutzungsplan Bereich "Faulhell"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Faulhell“, Stadtteil Burgsolms, zu ändern.

Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich am östlichen Ortsrand des Stadtteils Burgsolms, südlich der Straße „Am Schwimmbad“, östlich des Bergstadions und nördlich des Solarparks Galgenberg. Im Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Es handelt sich um den ehemaligen Kalksteinbruch. Die Zufahrt zur L 3451 ist Teil des Plangebietes. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Burgsolms, Flur 12 zahlreiche Flurstücke mit einer Größe von 51.862 m².

Gegenstand der Änderung ist die Darstellung von Maßnahmenflächen zur naturschutzfachlichen Aufwertung des Plangebietes.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtverwaltung der Stadt Solms, Zimmer 4, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr) und nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.     

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordneten-versammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Solms personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Solms hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.