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Grundsteuer 2024

Der Hebesatz für die Grundsteuer A ( 340 %) und Grundsteuer B ( 400 %) wird in der Stadt Solms für 2024 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Grundsteuer ist anteilig zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 oder, sofern auf Antrag Jahreszahlung vereinbart wurde, in einer Summe am 01.07.2023 zu entrichten.

Für das Jahr 2024 wird aus Kostengründen auf die Zustellung von neuen Bescheiden verzichtet. Für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, behalten die letzten erstellten Grundsteuerbescheide weiterhin ihre Rechtsgültigkeit.

Solms, im Dezember 2023