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Kommunalwahlen vom 14. März 2021

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms

Herr Andre Fierus hat sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Solms niedergelegt.

Gemäß §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), stelle ich hiermit fest, dass für Herrn Andre Fierus als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG mit den meisten Stimmen

Herr Volkmar Fritsch

am 12. Juli 2024 in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützten.  Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Solms, 12.07.2024

gez.  Kühn, Wahlleiterin