Widmung von Verkehrsflächen in Solms, Gemarkung Oberndorf
Widmung von Verkehrsflächen in Solms, Gemarkung Oberndorf
Die Straßenverkehrsflächen im zukünftigen Baugebiet in der Gemarkung Oberndorf, Flur 9, werden nach Fertigstellung gem. Hessischem Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl I 2003, S. 166) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Name der Straße: Laufdorfer Ring
Lagebezeichnung: Gemarkung Oberndorf, Flur 9, Flurstücke 261, 265, 272 und 274
Festsetzung Klassifizierung: Die Straße ist Gemeindestraße gem. § 3 (1) Nr. 3 des Hessischen Straßengesetzes
Funktion: Erschließung des Wohngebietes
Träger der Baulast: Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms
Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf die Benutzungsart „öffentlicher Verkehr“ festgelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, einzulegen.
Solms, den 22.05.2025
Der Magistrat der Stadt Solms
gez. Leidecker, 1. Stadtrat