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Widmung von Verkehrsflächen in Solms, Gemarkung Oberndorf

Widmung von Verkehrsflächen in Solms, Gemarkung Oberndorf

Die Straßenverkehrsflächen im zukünftigen Baugebiet in der Gemarkung Oberndorf, Flur 9, werden nach Fertigstellung gem. Hessischem Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl I 2003, S. 166) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Name der Straße: Laufdorfer Ring

Lagebezeichnung: Gemarkung Oberndorf, Flur 9, Flurstücke 261, 265, 272 und 274

Festsetzung Klassifizierung: Die Straße ist Gemeindestraße gem. § 3 (1) Nr. 3 des Hessischen Straßengesetzes

Funktion: Erschließung des Wohngebietes

Träger der Baulast: Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms

Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf die Benutzungsart „öffentlicher Verkehr“ festgelegt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, einzulegen.

Solms, den 22.05.2025

 

Der Magistrat der Stadt Solms

gez. Leidecker, 1. Stadtrat