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Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten auf den Friedhöfen der Stadt Solms
Darüber hinaus wurden, soweit möglich, die Angehörigen der Verstorbenen bzw. die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten von der Friedhofsverwaltung angeschrieben.
In den folgenden Fällen sind die Angehörigen der Verstorbenen bzw. die Nutzungsberechtigten der Grabstätten der Verwaltung nicht bekannt oder es gab ihrerseits keinerlei Rückmeldung auf das Schreiben der Friedhofsverwaltung.
Friedhof Burgsolms
Koch, Maria Feld 01 / Reihe 05/ Grab 06
Friedhof Oberndorf
Kaiser, Olga Feld 06 / Reihe 04/ Grab 04
Ablauf Ruhefrist / Nutzungszeit:
Für die genannten Grabstätten ist das Nutzungsrecht bzw. die Ruhefrist abgelaufen. Nach Ablauf der Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten kostenpflichtig einzuebnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ihre Friedhofsverwaltung

