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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12„An der Wetzlarer Straße, 3. Änderung“mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Bauleitplanung der Stadt Solms
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
„An der Wetzlarer Straße, 3. Änderung“
mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
im Stadtteil Oberbiel
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 11.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „An der Wetzlarer Straße, 3. Änderung“ und der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung von Wohngebäuden, unter anderem für Mitarbeitende eines örtlichen Gewerbebetriebes, am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Oberbiel.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke
Gemarkung | Flur: | Flurstücke: |
Altenberg | 5 | 10/4 |
Oberbiel | 6 | 93/1, 94/1, 94/3, 94/4 (tw.), 145/4 (tw.) |
und besitzt eine Größe von ca. 1 ha.
Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung werden im Zeitraum vom
Montag den 01.06.2026 bis einschließlich Freitag den 03.07.2026
im Internet unter der Adresse:
https://www.solms.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-offenlagen-in-bauleitplanverfahren/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes:
https://bauleitplanung.hessen.de
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
K.Caetano@solms.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Räumliche Lage (OpenStreetMap, unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans
(Planteil, genordet, unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der FNP-Änderung
(Planteil, genordet, unmaßstäblich)

Stadt Solms,
Katharina Didlapp, Bürgermeisterin
