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Fälligkeit von Beiträgen zum 01.09.2026

Am 01.09.2026 werden fällig:

Wiederkehrender Straßenbeitrag 2026

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:

Konten der Stadt Solms

Sparkasse Wetzlar

IBAN: DE58 5155 0035 0026 0008 10      BIC: HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE24 5139 0000 0073 8275 07      BIC: VBMHDE5F