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Fälligkeit von Steuern zum 01.07.2026

Am 01.07.2026 werden fällig:

  • Hundesteuer
  • Grundsteuer (Jahreszahler)

 

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:

 

Konten der Stadt Solms

Sparkasse Wetzlar

IBAN: DE58 5155 0035 0026 0008 10     BIC: HELADEF1WET


Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE24 5139 0000 0073 8275 07     BIC: VBMHDE5F