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Bekanntmachung zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Eine mangelnde Standfestigkeit kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise eine fehlende oder beschädigte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel. Auch Witterungseinflüsse oder das Nachgeben des Erdreichs, etwa durch das Zusammenfallen des Sarges, können die Stabilität eines Grabmals beeinträchtigen.

Die diesjährige Überprüfung der Grabmale erfolgt durch ein Fachunternehmen und findet am 23.06.2026 auf allen Friedhöfen der Stadt Solms statt.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber und Anschreiben der Friedhofsverwaltung gekennzeichnet und benachrichtigt. Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten werden in diesen Fällen schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, die Standfestigkeit des Grabmals innerhalb von acht Wochen wiederherstellen zu lassen. Der Nachweis über die fachgerechte Instandsetzung durch ein qualifiziertes Unternehmen ist anschließend vorzulegen.

Besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, wird das Grabmal durch die Friedhofsverwaltung gesichert oder – sofern erforderlich – umgelegt; die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte gemäß § 35 Abs. 3 der Friedhofsordnung.

In allen übrigen Fällen erfolgt die Sicherung oder Entfernung erst nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter Fristsetzung. Kommt die/ der Verantwortliche dieser nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf dessen Kosten durchzuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten gemäß § 35 Abs. 2 der Friedhofsordnung für alle Schäden, insbesondere Personenschäden, haften, die infolge mangelnder Standfestigkeit oder des Umstürzens von Grabmalen entstehen.

Zudem verweisen wir auf die einschlägigen Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Solms.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 06442 910-25 gerne zur Verfügung