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Anmeldefrist Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr 2024/2025

Anmeldefrist

Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr 2024/2025

Alle Eltern, die im Kindergartenjahr 2024/2025 (01.09.2024 – 31.08.2025) einen

Betreuungsplatz in einer der fünf städtischen Kindertagesstätten, der Waldkindertagesstätte oder den Kinderkrippen Albshausen und Oberbiel beanspruchen möchten, müssen eine Vormerkung online, über das Portal „solmsKiDS“ (www.webkita.de/solms), vornehmen.

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz funktioniert wie folgt:

1. Elternkonto anlegen/Vormerkung erfassen

Erfassen Sie Ihre Vormerkung/en auf der Seite www.webkita.de/solms oder über den QR-Code unter dem Menüpunkt „Login“. Für die Erfassung einer Vormerkung ist es notwendig, ein Elternkonto anzulegen. Wie Sie dies machen, um anschließend Vormerkungen zu erstellen, erklären wir Ihnen in dem Artikel „Der digitale Weg zum Betreuungsportal“ im Infoportal. Nach einer erfolgreichen Erfassung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Vormerkung/en.

2. Vergabe der Betreuungsplätze

Nach Ablauf der Anmeldefrist am 15.01.2024 werden alle Vormerkungen überprüft und die Betreuungsplätze nach den folgenden Kriterien unserer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Solms (in der aktuellen Fassung vom 19.07.2022) vergeben:

Die Vergabe der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  1. Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen („Härtefall“) analog § 24 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII,
  2. Kinder, deren Erziehungsberechtigte gemäß

§ 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des

SGB II erhalten,

  1. Kinder, deren Geschwisterkinder in einer städtischen Kindertageseinrichtung betreut werden.

Im Übrigen entscheidet das Geburtsdatum des Kindes über die Aufnahme, wobei ältere Kinder jüngeren Kindern vorgezogen werden.

Die Vergabe der Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  1. Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen („Härtefall“) analog § 24 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII,
  2. Kinder, die von einer städtischen Kinderkrippe in eine Kindertageseinrichtung wechseln,
  3. Kinder, deren Geschwisterkinder in einer städtischen Kindertageseinrichtung betreut werden,
  4. Kinder, die von einer städtischen Kindertageseinrichtung in einer andere Kindertageseinrichtung wechseln.

Im Übrigen entscheidet das Geburtsdatum des Kindes über die Aufnahme, wobei ältere Kinder jüngeren Kindern vorgezogen werden.

3. Bescheinigung des Arbeitgebers/Maßnahmenanbieters

Für eine U3-Betreuung (unter dem 3. Lebensjahr) wird von beiden Elternteilen (ausgenommen alleinerziehend) eine Arbeitgeberbescheinigung benötigt. Einen Vordruck dazu können Sie sich im Infoportal von „solmsKiDS“ downloaden. Bitte reichen Sie die Bescheinigung/en per E-Mail an kinderbetreuung@solms.de ein. Wenn keine Berufstätigkeit o. ä. vorliegt, können wir Ihnen erst ab dem 3. Lebensjahr einen Betreuungsplatz anbieten.

4. Platzzusage

Wenn wir Ihnen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind anbieten können, erhalten Sie spätestens drei Monate vor dem Aufnahmedatum eine Platzzusage über das Portal „solmsKiDS“.

Wir bitten Sie, Ihre Vormerkung/en für einen Betreuungsplatz bis zum 15.01.2024 über www.webkita.de/solms zu erfassen. Falls Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung steht, können Sie Ihre Vormerkung im Rathaus der Stadt Solms, Oberndorfer Straße 20, aufgeben. Bitte teilen Sie dies vorher telefonisch mit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail (kinderbetreuung@solms.de) oder telefonisch unter 06442 910- 14/ 18 zur Verfügung.