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Beachtung der Brut- und Setzzeit

Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. September

Jetzt noch schnell Bäumen, Hecken und Pflanzen zurückschneiden!

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in wenigen Wochen beginnt die Brut- und Setzzeit. Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen sind vom 01. März bis 30. September nur nochin Ausnahmefällen innerhalb der Ortslagen gestattet, um brütende Vögel oder andere Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören.

Im Sommer erreichen uns allerdings häufig Hinweise, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf die Geh- und Fußwege sowiedie Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken. Daher bitten wir Sie darum, jetzt nochmal zu Schere oder Säge zu greifen.

Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:

-Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4 Meter. Alles was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.

-Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sollten Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersichtfür Kraftfahrer gewährleistet ist. Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit, bis zum 01. März entsprechende Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen. Dadurch

tragen Sie dazu bei, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt