Pile of old newspapers

Winterdienst

Winterdienst – Räumpflicht für Geh- und Fußwege

Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, egal ob bebaut oder unbebaut, besteht gemäß §10 der Satzung zur Straßenreinigung der Stadt Solms im Winter eine Räumpflicht. Zu dieser Pflicht gehört die Schneeräumung aber auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Geh- und Fußwegen rund um die Grundstücke. Räumen Sie Schnee mit Schneeschieber, Schippe oder Besen, damit der Gehweg für alle sicher passierbar ist. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden, Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung von festgetretenen Eis- und Schneerückständen verwendet werden.

Der Winterdienst auf den Fahrbahnen erfolgt durch die Räumfahrzeuge der Stadt Solms bzw. auf den Landesstrassen durch Hessen Mobil.


Winterdienst – durch parkende Fahrzeuge erschwert


Leider lässt die Parksituation an den Straßenrändern manchmal nicht zu, dass die Mitarbeiter des Bauhofs alle Straßen räumen können, da die Räumfahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m benötigen. Daher möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger bitten, in der Winterzeit die Straßen möglichst von seitlich parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Nutzen Sie wenn möglich andere Parkmöglichkeiten auf Ihren Grundstücken und stellen Sie insbesondere Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nicht an engen Stellen (z. B. Wendehammer) ab. In engen Straßen abgestellte oder in kurzem Abstand an beiden Straßenseiten geparkte Fahrzeuge erschweren den Räum- und Streufahrzeugen häufig die Durchfahrt