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Weniger Bürokratie für Veranstaltungen von Vereinen
Was bedeutet das konkret?
• Eine Anzeige beim Ordnungsamt ist nicht mehr erforderlich.
• Die bisherige Frist (z. B. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) entfällt.
• Veranstaltungen können flexibler geplant und durchgeführt werden.
Davon profitieren insbesondere klassische Formate wie Vereinsfeste, Feuerwehrveranstaltungen oder Sportevents.
Wichtiger Hinweis:
Unabhängig von der weggefallenen Anzeigepflicht sind die geltenden Vorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:
• Bestimmungen des Jugendschutzes
• lebensmittelrechtliche Hygienevorgaben
• Lärmschutzregelungen
• Anforderungen des Brandschutzes
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Bei größeren Veranstaltungen wird weiterhin empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Rathaus aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

