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Weniger Bürokratie für Veranstaltungen von Vereinen

Was bedeutet das konkret?

            •          Eine Anzeige beim Ordnungsamt ist nicht mehr erforderlich.

            •          Die bisherige Frist (z. B. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) entfällt.

            •          Veranstaltungen können flexibler geplant und durchgeführt werden.

 Davon profitieren insbesondere klassische Formate wie Vereinsfeste, Feuerwehrveranstaltungen oder Sportevents.

 Wichtiger Hinweis:

Unabhängig von der weggefallenen Anzeigepflicht sind die geltenden Vorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:

            •          Bestimmungen des Jugendschutzes

            •          lebensmittelrechtliche Hygienevorgaben

            •          Lärmschutzregelungen

            •          Anforderungen des Brandschutzes

 

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Bei größeren Veranstaltungen wird weiterhin empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Rathaus aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.