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E-Scooter im Stadtgebiet Solms

Insbesondere die Nutzung durch Minderjährige ohne geeignete Schutzkleidung und die oft fehlenden Kenntnisse im Straßenverkehr stellen eine Herausforderung dar. Die Ordnungsbehörde der Stadt Solms möchte daher einen Appell an die Eltern und Erziehungsberechtigten richten, ihre Kinder entsprechend zu informieren und zu sensibilisieren.

Mindestalter und Schutzkleidung

Nach der geltenden Rechtslage dürfen E-Scooter nur von Personen ab 14 Jahren gefahren werden. Für Minderjährige gilt außerdem eine besondere Verantwortung der Erziehungsberechtigten, diese auf die Gefahren und die richtige Nutzung hinzuweisen. Zwar besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, doch wird dringend der Gebrauch von Schutzkleidung wie Helm, Ellenbogen- und Knieschützern empfohlen, um die Unfallgefahr und Verletzungen zu minimieren.

Verantwortung der Erziehungsberechtigten

Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren und das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere:

  • Das Einhalten des Mindestalters von 14 Jahren
  • Das Verständnis der Verkehrsregeln, insbesondere zur Nutzung von Radwegen und der Vorfahrtsregelungen
  • Das Tragen von geeigneter Schutzkleidung zur Unfallvermeidung
  • Die Sensibilisierung für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer
  • Das Fahren zu zweit ist verboten
  • Das Fahren auf Gehwegen ist nicht erlaubt

Appell der Ordnungsbehörde der Stadt Solms

Die Ordnungsbehörde der Stadt Solms bittet alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die rechtlichen Grundlagen einzuhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass E-Scooter auch weiterhin eine umweltfreundliche und sichere Mobilitätsform in unserer Stadt bleiben.

Für Rückfragen steht die Ordnungsbehörde der Stadt Solms gern zur Verfügung.