- Rathaus & Bürgerservice
- Aktuelles
- Bürgerservice
- Bauhof
- Bürgerbüro
- Digitales Rathaus
- Friedhöfe
- Fundsachen
- Fundtiere
- Der Start in Ihr Gewerbe – so klappt‘s
- Krisenmanagement
- Leistungen von A-Z
- Nachbarschaftsrecht
- Ortsgerichte / Schiedsamt
- Ortslandwirte der Gemeinde Solms
- Rente: Versichertenälteste
- Service für Wohnungslose
- Sprachkurse - Deutsch
- Sprechstunde Jobcenter
- Stadtwald
- Standesamt
- Verwaltungsportal Hessen
- Verwaltungsleistungen in ganz Deutschland finden
- Wertstoffhof
- Verwaltung
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Bauen & Wirtschaft
- Stadtwerke
Hunderiss eines Rehs bei der Sternwarte Burgsolms
Der oder die Verantwortliche entfernte sich anschließend vom Ort des Geschehens, ohne den Vorfall zu melden.
Dieser Vorfall gibt Anlass, erneut auf die Verantwortung aller Hundehalterinnen und Hundehalter hinzuweisen. Hunde müssen jederzeit so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet werden.
Ein Angriff auf Wildtiere verursacht nicht nur großes Leid für die betroffenen Tiere, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für den Hund selbst dar. Gehetztes Wild kann sich wehren und dabei den Hund schwer verletzen.
Darüber hinaus kann ein solcher Vorfall jagdrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Hetzen oder Reißen von Wild erfüllt unter Umständen den Tatbestand der Wilderei und kann mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Bei grober Fahrlässigkeit drohen weitere Konsequenzen. Zusätzlich können Schadenersatzforderungen sowie Kosten für die Entsorgung des Tieres geltend gemacht werden.
In besonders schweren Fällen sind auch weitergehende Maßnahmen möglich, etwa die Einstufung des Hundes als gefährlich oder sogar dessen Entzug.
Haftbar sind sowohl die Hundehalterinnen und Hundehalter als auch die Personen, die den Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls geführt haben.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einer solchen Situation kommen, ist schnelles und verantwortungsbewusstes Handeln entscheidend:
1. Den Hund unverzüglich sichern!
2. Umgehend Jagdpächter, Polizei sowie die zuständige Jagd- oder Forstbehörde informieren!
3. Vor Ort bleiben!
Wir appellieren eindringlich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und ihre Tiere insbesondere in Wald- und Feldbereichen stets kontrolliert zu führen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz unseres Wildes.

