Pile of old newspapers
Mitrija, © Mitrija

Information der IHK Lahn-Dill: Förderprogramm für Gaststätten

Gefördert werden 45 Prozent der anerkannten Ausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro pro Betrieb. Die geplante Investition muss mindestens 10.000 Euro betragen. Zuschüsse gibt es zum Beispiel für Renovierungen und Umbauten, neue Möbel und Küchengeräte sowie moderne elektronische Systeme.

Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Schon die Vergabe des ersten Auftrags gilt als Beginn. Anträge für das Jahr 2026 können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden.

Kontakt:

Dipl.-Geogr. Saskia Kuhl, IHK Lahn-Dill

Telefon: 06461 9595-1200

E-Mail: kuhl@lahndill.ihk.de

Weitere Informationen zur Förderung Gastgewerbe im ländlichen Raum über die Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.