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Engagieren Sie sich als Nachbarschaftshelfer/- in im Lahn-Dill-Kreis
Damit die Nachbarschaftshilfe bei der Kranken- oder Pflegekasse der pflegebedürftigen Person mit dem monatlichen Entlastungsbetrag i. H. v. 131,- € abgerechnet werden kann, ist eine Anerkennung als qualifizierte/-r Nachbarschaftshelfer/-in erforderlich. Diese wird beim Landkreis beantragt, in dem das Angebot erbracht wird. (Bitte beachten Sie, dass die pauschalierte Aufwandsentschädigung je Stunde den gesetzlichen Mindestlohn i. H. v. 13,90 € nicht überschreiten darf.)
Für die Anerkennung benötigen Sie:
- Erhebungsbogen (siehe unten)
- Ein aktuelles Führungszeugnis (max. 3 Monate alt)
- Einen Nachweis über eine Privathaftpflichtversicherung (max. 1 Jahr alt)
- Einen Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis (max. 3 Jahre alt)
Bei Unterstützung von Kindern/Jugendlichen ist ein erweitertes Führungszeugnis und ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind erforderlich.
So beantragen Sie die Anerkennung und erhalten Beratung:
Wenden Sie sich an Frau Mützel im Fachdienst Hilfen für pflegebedürftige Menschen beim Lahn-Dill-Kreis :
- Tel.: 06441 407-1420
- E-Mail: hzp@lahn-dill-kreis.de
- Anschrift: Karl-Kellner-Ring 55, 35576 Wetzlar
Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auch online unter:
https://www.lahn-dill-kreis.de/sozialleistungen/alter-pflege/
Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft! Mit Ihrer Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie Pflegebedürftige dabei, länger selbstbestimmt zu Hause zu leben. Helfen Sie mit – Ihr Engagement in der Nachbarschaft zählt!

