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Information
Wiederkehrender Straßenbeitrag

Die Abgabenbescheide für den wiederkehrenden Straßenbeitrag wurden zwischenzeitlich an alle Eigentümer von Grundbesitz in der Stadt Solms versendet.

Die wiederkehrenden Straßenbeiträge werden für eine Abrechnungsperiode von fünf Jahren festgelegt. Das Bauprogramm für den Erhebungszeitraum 2018-2022 ist abgeschlossen und ein neuer Erhebungszeitraum 2023-2027 beginnt. 

Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge sowie die 1. Änderung zur Beitragssatzung über die Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge für das neue Bauprogramm 2023-2027 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2023 beschlossen und am 15.06.2023 veröffentlicht.

 https://www.solms.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/satzungen/gebuehren-beitraege-kosten/

Die Baukosten sowie auch die grundhaft zu sanierenden Flächen haben sich erhöht und somit hat sich der Beitragssatz verändert. Straßen, die in den jeweiligen Abrechnungsgebieten in den nächsten fünf Jahren grundhaft saniert werden, sind im Folgenden aufgelistet.


Abrechnungsgebiet Burgsolms

In Burgsolms beträgt der Beitragssatz 0,14 €/m².

Teilbereich der Marienstr./Sophienstr.

Tunnelweg, komplett

Teilbereich Wintersburgstr.

Teilbereich Buderusstr.


Abrechnungsgebiet Albshausen

In Albshausen beträgt der Beitragssatz 0,18 €/m².

Grüner Weg, komplett


Abrechnungsgebiet Niederbiel

In Niederbiel beträgt der Beitragssatz 0,17 €/m².

Teilbereich Forsthausstraße/Breslauer Str.


Abrechnungsgebiet Oberbiel

Der Stadtteil Oberbiel erhält erstmals einen Beitragsbescheid, da das neue Straßenbauprogramm 2023-2027 auch grundhafte Sanierungen in Oberbiel beinhaltet. Der Beitragssatz für Oberbiel beträgt 0,16 €/m².

Gehwege Wetzlarer Str.

Stützmauer Liezener Str.


Abrechnungsgebiet Oberndorf

Der Abgabenbescheid stellt für das Abrechnungsgebiet Oberndorf eine Endabrechnung für den Erhebungszeitraum 2018-2022 dar. Der Beitragssatz beträgt einmalig 0,14 €/m².

Das Straßenbauprogramm 2023-2027 beinhaltet keine grundhaften Sanierungen für diesen Stadtteil, so dass für die nächsten fünf Jahre kein zusätzlicher Straßenbeitrag fällig wird.