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Fälligkeit von Steuern und Abgaben zum 15.02.2024

Am 15. Februar 2024 werden fällig:

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung auf eines der nachstehenden Konten:

Konten der Stadt Solms:

Sparkasse Wetzlar                     

IBAN:  DE58 5155 0035 0026 0008 10      BIC: HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen           

IBAN:  DE24 5139 0000 0073 8275 07      BIC: VBMHDE5F


Am 15. Februar 2024 werden fällig:

Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren, Grundgebühren  

 Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung auf eines der nachstehenden Konten:

Konten der Stadtwerke Solms:

Sparkasse Wetzlar                     

IBAN:  DE35 5155 0035 0002 0158 40      BIC: HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen           

IBAN:  DE82 5139 0000 0038 7662 01      BIC: VBMHDE5F