Antrag auf Beeidigung als Dolmetscher/-in und Ermächtigung als Übersetzer/-in


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Für die allgemeine Beeidigung bzw. die allgemeine Ermächtigung ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder ihre berufliche Niederlassung hat. Für Antragsteller ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.

Für die allgemeine Beeidigung bzw. allgemeine Ermächtigung von Personen, die weder ihre berufliche Niederlassung noch ihre Hauptwohnung in Hessen haben, ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main die zuständige Stelle.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.