Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.

    Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

  • Teaser

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. n.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
    • Infomaterial für Teilnehmer
    • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
  • Welche Gebühren fallen an?

    Zulassung wesentlicher Änderungen: 50 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

  • Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Monaten

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

  • Was sollte ich noch wissen?


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.