Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.

    Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

    Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

  • Teaser

    Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

  • Verfahrensablauf

    • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
    • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
    • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
    • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen
  • Voraussetzungen

    • Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
      • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
      • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
      • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
      • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Approbation
    • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
    • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde
    • Identitätsnachweis
    • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
    • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
    • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“
    • Änderungen vorbehalten
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

  • Bearbeitungsdauer

    Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

  • Anträge / Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).